BE Führerschein
Seit dem 19.01.2013 befähigt die Führerscheinklasse BE nur noch zum Mitführen eines Anhängers / Aufliegers bis zu einem Gesamtgewicht von 3.500 kg. Die Basisführerscheinklasse B befähigt zum Führen eines Fahrzeuges mit ebenfalls max. 3.500 kg Gesamtmasse.
Wurde die Führerscheinklasse BE vor dem 19.01.2013 erworben, darf der Fahrer jeden fahrzeugrechtlich zulässigen Auflieger ziehen. Das zulässige Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine darf die 3.500 kg jedoch nicht überschreiten.

Der Besitzer des BE Führerscheins vor dem 19.01.2013 darf somit die von Daimler maximal freigegeben 8,75t komplett ausnutzen.
Der Besitzer des BE Führerscheins nach 2013 ist aber auf das Gesamtzuggewicht von 7.000 kg (3.500 kg + 3.500 kg) beschränkt.

 

 Berufskraftfahrerqualifizierung BKrFQG

 Das BKrFQG stellt immer darauf ab, welche Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeuge/Fahrzeugkombinationen benötigt wird, unabhängig 

 davon,  welche Fahrerlaubnis einen Fahrer aufgrund seines Besitzstandes zum Führen bestimmter Fahrzeuge/ Fahrzeugkombinationen

 berechtigt. Da für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zG > 3.500 kg grundsätzlich die Klasse

 C1E erforderlich ist, unterliegen Fahrten mit solchen Kombinationen dem BKrFQG, auch wenn sie von Inhabern der alten Klasse BE mit Code

 9.06 geführt werden. Ist der Minisattel Zug allerdings auf 7.000 kg ausgelegt ist keine Berufskraftfahrerqualifizierung erforderlich.

 

Bremsanlage

Die Rahmenbedingungen für die Art der Bremsanlage des Minisattel setzt der OEM („Original Equipment Manufacturer“/ dt. "Erstausrüster") der 

Zugmaschine. Die Erstausrüster wie zB. Daimler, Iveco, Volkswagen etc. schreiben dem ABH( Aufbauhersteller) in seinen Aufbaurichtlinien 

detailliert vor, welche Parameter (Maße, Material, technische Komponenten, Tests...) einzuhalten sind. Als Beispiel soll uns hier Daimler und Iveco dienen.

Sie schreiben in Ihren Aufbaurichtlinien:
" Die Bremsanlage der
Sattelzugmaschine, des Sattelaufliegers, die Druckluftversorgung sowie die Druckluftspeicherung müssen gemäß den 

EG-Richtlinien 71 / 320 / EWG beziehungsweise ECE-R 13 ausgelegt sein. Für die Betätigung der Aufliegerbremse ist die Montage eines 

hydraulisch-pneumatischen Steuerventils in der Fahrzeugbremsanlage erforderlich". (Quelle: Aufbaurichtlinien Mercedes Sprinter Baureihe 

906)
"Der Aufbauhersteller sorgt für eine geeignete Bremsanlage zur Abbremsung des Aufliegers. Hierzu ist die Montage einer entsprechend zertifizierten
Luftbeschaffungsanlage erforderlich. Zugfahrzeug und Anhänger hinsichtlich ihrer Bremswirkung und Zeitverhalten aufeinander abgestimmt sein
Zertifizierte ABHs sind somit immer daran gebunden eine durchgehende Druckluftbeschaffungsanlage in die Minisattel Kombinationen

einzubauen." (Quelle: Iveco Magirus AG, Bescheinigung zur Vorlage bei der Prüfstelle
Da eine Elektrobremse o.g. Punkte nicht erfüllen kann scheidet diese Bremsvariante.

           

Gesamtgewicht / Gesamtzuggewicht

Das Gesamtzuggewicht wird vom OEM vorgegeben. Dieses "GZG" beschränkt das Ladevolumen des Minisattels. Das Gesamtzuggewicht reicht von 6,5 -10,5t bei heckgetriebenen Fahrgestellen.
Soll
der Minisattel mit dem "BE Führerschein"  bewegt werden darf das Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine die 3.500 kg nicht überschreiten. Oft bieten die OEMs die Möglichkeit 5t Fahrgestelle mit Zwillingsbereifung ab Werk auf 3,5t abzulasten. Dies ist sinnvoll da bei Minisattelzügen hohe Lasten auf die Hinterachse wirken. Eine Zwillingsbereifung wird seitens FGS als Hinterachsbereifung vorgeschrieben. Abgelastete 5t Fahrgestelle wie Merceds, Volkswagen und Iveco bieten im Umkehrschluss hohe Gesamtzuggewichte bis 8,75t. 

Gesamtzuggewichte bis 10,5t sind nur mit dem Iveco Daily möglich. Allerdings muss dafür ein 7t Fahrgestell als Basis ausgewählt werden. Eine Ablastung auf 3,5t ist dabei nicht mehr möglich und der C1E Führerschein oder 3er Führerschein ist somit vorgeschrieben.


Hersteller / Fahrgestelle

Als Fahrgestelle eignen sich alle Fabrikate mit Heck- oder Allradantrieb, Einzel- und Doppelkabine.
Die Nutzlastvorteile eines Einzelkabiners gegenüber eines Doppelkabiners liegen bei ca. 200 kg. Zu den am häufigsten umgebauten Fahrgestellen gehört der Mercedes Sprinter und der Iveco Daily mit jeweils 3,0l Motoren.

Wichtig ist vor der Bestellung eines Basisfahrgestelles dieses mit dem Aufbauhersteller abzugleichen. Ein falsch bestelltes Fahrgestell kann zu Mehrkosten und oder technischen Einbußen führen. 

 

Maut:
Am 1. Januar ist das Gesetz zur Änderung des BFStrMG und zur Änderung weiterer Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 4. Dezember 2018 (BGBI. l S. 2251) in Kraft getreten.

Gemäß der in das BFStrMG aufgenommenen §1 Abs. 6 wird das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen bei der LKW-Maut nun durch einfache Addition der zulässigen Gesamtgewichte von Motorfahrzeug und Anhänger bzw. Auflieger ermittelt. Hierdurch ergiebt sich eine zweckdienliche Vereinfachung der Ermittlung der maßgeblichen Gewichtsklasse.

 

Abweichend von § 34 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung wird das zulässige Gesamtgewicht einer Fahrzeugkombination im Rahmen dieses Gesetzes aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeug ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten berechnet.

 

Stütz-, Sattel- und Aufliegelasten bleiben damit bei der LKW-Maut ab dem 1. Januar 2019 stets unberücksichtigt. Die Berechnungsweise des zulässigen Gesamtgewichts bei der LKW-Maut weicht nun also bei Zügen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) und Sattelkraftfahrzeugen von § 34 Abs. 7 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab.

Eintragungen von zulässigen Zuggesamtgewichten oder zulässigen Gesamtgewichten des Sattelkreaftfahrzeugs im Fahrzeugschein des Motorfahrzeuges unter den Bemerkungen (Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Ziffer 33 bei alten inländischen Fahrzeugscheinen) haben für die Berechnung des speziellen zGG im Rahmen der Klärung der Mautpflicht von Fahrzeugkombinationen ab dem 1. Januar 2019 keine Relevanz mehr.

 

Nutzlastberechnung:

Die Nutzlast beim Minisattel errechnet sich identisch wie bei den großen 40t Zügen.
Nutzlast Sattelauflieger:
Bei der Berechnung der Nutzlast eines Sattelzugs sind von den zulässigen Gesamtgewichten von Sattelzugmaschine und Sattelanhänger der jeweils höhere Wert entweder der zulässigen Aufliegelast - ab 1.8.90 der Sattellast - der Sattelzugmaschine oder zulässigen Sattellast - ab 1.8.90 der Aufliegelast - des Sattelanhängers und die Leergewichte von Zugmaschine und Sattelanhänger abzuziehen.

 

Sonntagsfahrverbot:

Laut Verwaltungsvorschrift zu §30 sind Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) wie Lastkraftwagen zu behandeln. Daraus folgt im Umkehrschluss: Eine Sattelzugmaschine ohne Anhänger ist nicht mit einem Lastkraftwagen gleichzusetzen. Es gelten jedoch alle Anforderungen der StVO welche sich auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattel KFZ (Sattelzugmaschine mit angehangenem Sattelanhänger) allerdings unter 7,5 Tonnen, so unterliegt das Sattel Kfz nicht dem Sonn- und Feiertagsverbot.

Bundesamt für Güterverkehr, Straßenverkehrsordnung §30 Abs.3 und 4 StVO.